Der Arbeitgeber ist in Luxemburg gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese Verantwortung beinhaltet insbesondere, Arbeitnehmer zu schulen im richtigen Umgang mit der ihnen am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellten Ausrüstung, in der ergonomischen Gestaltung und in bewährten Verfahren zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen und Risiken im Zusammenhang mit sitzender Tätigkeit. Diese Schulungspflicht in Ergonomie ergibt sich direkt aus der Anwendung der 9 allgemeinen Präventionsprinzipien, die im Arbeitsgesetzbuch verankert sind.
| Risiken vermeiden oder auf ein akzeptables Maß reduzieren: Ergonomische Schulungen zielen in erster Linie darauf ab, das Auftreten von Risiken zu vermeiden: Schmerzen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, visuelle Ermüdung, physische oder kognitive Überlastung. Indem Arbeitnehmer lernen, wie sie ihren Körper positionieren, ihre Möbel einstellen oder ihren Raum organisieren, eliminiert der Arbeitgeber viele Risiken, bevor sie entstehen, oder kann sie reduzieren.Die Arbeit an den Menschen anpassen: Dies ist der Kern der Ergonomie. Die Schulung ermöglicht es, den Arbeitsplatz an die physischen Fähigkeiten, die Morphologie und die spezifischen Einschränkungen jedes Arbeitnehmers anzupassen. Sie befähigt den Arbeitnehmer, sein Umfeld selbstständig anzupassen. |

Gefährliches durch Ungefährliches oder weniger Gefährliches ersetzen:
Eine gute Schulung sensibilisiert für die Existenz ergonomischer Alternativen: angepasste Accessoires, Sitz-Steh-Vorrichtungen, Software zur Arbeitsorganisation. Sie lehrt, die sichersten Lösungen zu wählen.

| Die Entwicklung der Technik berücksichtigen: Arbeitsmittel entwickeln sich weiter: Bildschirme, ergonomische Stühle, verstellbare Schreibtische, Telearbeit. Der Arbeitgeber muss die Schulung aktualisieren, damit die Mitarbeiter die neuesten Geräte beherrschen und neue bewährte Verfahren anwenden.Prävention planen: Ergonomische Schulungen dürfen nicht einmalig sein. Sie sind Teil eines kontinuierlichen Plans: Schulung bei der Einstellung, regelmäßige Auffrischungskurse (Empfehlung mindestens alle 5 Jahre), Aktualisierungen bei technischen oder organisatorischen Änderungen. Den Arbeitnehmern angemessene Anweisungen geben Die Schulung stellt die gesetzlich vorgeschriebene formale Anweisung dar. Sie muss klar, konkret, an den Arbeitsplatz angepasst und sofort anwendbar sein, damit der Arbeitnehmer sicher arbeiten kann. |
Die Schulungspflicht in Ergonomie ist ein zentraler Hebel zur Anwendung der 9 Präventionsprinzipien. Sie gewährleistet, dass jeder Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz korrekt nutzen kann, beugt Risiken an der Quelle vor und ermöglicht es dem Arbeitgeber, seinen gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit nachzukommen.
Das Trainevo-Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihr Unternehmen zu unterstützen
bei der Implementierung einer auf Ihre Tätigkeit, Ausrüstung und Infrastruktur zugeschnittenen Schulung.